Bundesrat beschließt Reform des Prozesskostenhilferechts
Die Mehrheit der Bundsländer will die Prozesskostenhilfe reformieren. Am 19. Mai 2006 beschloss der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesinitiative der Länder Baden-Württemberg und Niedersachsen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, dem Missbrauch der Prozesskostenhilfe entgegenzuwirken, eine verbesserte Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsteller zu erreichen sowie eine Verstärkung der Eigenbeteiligung zu ermöglichen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Erleichterung der Versagung von Prozesskostenhilfe bei mutwilliger Rechtsverfolgung und mutwilligen Beweisanträgen vor. Um die maßgeblichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Antragstellers richtig und einheitlich erfassen zu können, wollen die Länder den Gerichten zudem eine effektivere Überprüfung der Angaben der Antragsteller ermöglichen. Die Freibeträge für das Einkommen des Antragstellers sollen nach dem Willen des Bundesrats an das sozialhilferechtliche Existenzminimum angeglichen werden. Wem ein höheres Einkommen zur Verfügung steht, soll sich künftig an den Prozesskosten durch Ratenzahlungen beteiligen. Anders als bisher soll die Ratenzahlung künftig nicht mehr nach 48 Monaten erlassen werden, sondern erst dann, wenn die Kosten auch tatsächlich gedeckt sind (NJW-Spezial 6/2006/288).
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