Geänderte Beratungszeiten:
Montags & Mittwochs von 9 - 12 Uhr
ausschließlich nach
telefonischer Terminvereinbarung
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telefonischer Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass wir Sie ausschließlich auf bestimmten Gebiet des Sozialhilferechts beraten können, also vor allem SGB II, SGB XII und AsylbLG.
Zur Wahrnehmung einer Rechtsberatung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Um Ihnen bestmöglich helfen zu können, bringen Sie bitte sämtliche relevante Unterlagen zum Beratungstermin mit.
Wir können Sie nicht bei Behörden oder vor Gericht vertreten. Die kostenlose Rechtsberatung dient vielmehr einer ersten rechtlichen Orientierung.
Die Beratung findet vor Ort in unseren Räumlichkeiten oder telefonisch statt. Wir bitten um das Tragen einer FFP 2 Maske. Vielen Dank !!!