Geänderte Beratungszeiten:

 

Montags & Mittwochs von 9 - 12 Uhr

 

ausschließlich nach

telefonischer Terminvereinbarung

 

Bitte beachten Sie:

Sozialhilferecht

Bitte beachten Sie, dass wir Sie ausschließlich auf bestimmten Gebiet des Sozialhilferechts beraten können, also vor allem SGB II, SGB XII und AsylbLG.

 

Terminvereinbarung

Zur Wahrnehmung einer Rechtsberatung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

 

Relevante Unterlagen 

Um Ihnen bestmöglich helfen zu können, bringen Sie bitte sämtliche relevante Unterlagen zum Beratungstermin mit.

 

Keine Mandatsübernahme

Wir können Sie nicht bei Behörden oder vor Gericht vertreten. Die kostenlose Rechtsberatung dient vielmehr einer ersten rechtlichen Orientierung.

Beratung vor Ort oder per Telefon

Die Beratung findet vor Ort in unseren Räumlichkeiten oder telefonisch statt. Wir bitten um das Tragen einer FFP 2 Maske. Vielen Dank !!!

 

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