Wir begrüßen Sie auf der
Homepage
der

RECHTSAMBULANZ SOZIALHILFE e.V.

in Berlin



Die Rechtsambulanz Sozialhilfe e.V.

bietet seit Februar 2004 für einkommensschwache Personen Rechtsberatung in Sozialhilfeangelegenheiten und Praxisberatung für Sozialarbeiter. Näheres über unser Beratungsangebot...


Benefiz-Veranstaltung
am 24. Oktober 2007




Die Rechtsambulanz im Einsatz


Unsere Idealvorstellung - leider sind wir noch nicht immer so schnell.


Beratungstermine

können zur Zeit nur telefonisch dienstags und donnerstags in der Zeit von 10 - 12 Uhr unter der Telefonnummer 030 / 460 675 34 vereinbart werden.


Unsere Beratungsstelle

befindet sich in der Exerzierstr. 23 im Wedding. Wie kommen Sie hin...

Anläßlich der Eröffnung unserer neuen Geschäftsstelle am 29. April 05 zeigen wir eine Ausstellung von Metallbildern und Collagen des bildenden Künstlers Volker Koch, die noch bis Ende des Jahres zu sehen ist. Näheres zum Künstler unter www.kunst-volkersart.de.

Wenn das Sozialamt sparen muss

Die vom Gesetzgeber beschlossenen Regelungen im Sozialleistungsbereich werden in der Praxis von den Sozialämtern häufig nur unzureichend oder sogar entgegen geltendem Recht umgesetzt. Jurist(inn)en aus Caritas und Diakonie schlagen Alarm...


Übernahme von Krankheitskosten als Darlehen

Das Niedersächsische OVG in Lüneburg hat in einem Beschluss nunmehr die Folgerungen für Sozialhilfeempfänger aus der durch das GesundheitsmodernisierungsG (GMG) eingeführten Regelung des § 62 SGB V gezogen. Danach beträgt die Belastungsgrenze für Zuzahlungen im Kalenderjahr 2 %, für chronisch Kranke 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt bedeutet dies, dass sie einen Eigenanteil in Höhe von 2 %, chronisch Kranke von 1% des Zwölffachen des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes selbst tragen müssen. Die über den monatlichen Betrag von € 5,92 bzw. 2,96 hinausgehenden Kosten hat das Sozialamt bis zur Erstattung durch die Krankenkasse als Darlehen vorzustrecken. Auszüge aus dem Beschluss des OVG vom 6. Mai 2004...