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Keine Eingliederungshilfe bei behindertengerechtem Kraftfahrzeug und bei anderweitiger Bedarfsdeckung

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Hilfe zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeugs, wenn Sozialhilfe nicht (mehr) notwendig ist, weil der Bedarf von den Eltern des Klägers unentgeltlich gedeckt worden ist.

Urt. d. VGH München vom 02.10.2003 - 12 BV 02.1139

[Die Urteilsgründe sind in Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte Bd. 55, S. 467 veröffentlicht]


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