Wer wir sind



Die Rechtsambulanz Sozialhilfe (RAS) wurde im Juli 2003 von 11 Richtern, Rechtsanwälten und Mitarbeitern von Wohlfahrtsverbänden gegründet. Sie ist im Vereinsregister eingetragen und vom Finanzamt für Körperschaften als mildtätige Körperschaft i.S. der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) anerkannt.

Die Rechtsambulanz Sozialhilfe wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geleitet. Er setzt sich wie folgt zusammen:

1. Vorsitzende
Rechtsanwältin Regine Blasinski
2. Vorsitzender
Rechtsanwalt Oliver Döfke
Schatzmeister
Rechtsanwalt Michael Groß
Schriftführer
Rechtsanwältin Esther Maetzel-Thierauch

Die RAS hat nach ihrer Satzung den Zweck, einkommensschwachen Menschen bei sozialhilferechtlichen Problemen mit einem sozialarbeitsgestützten, niedrigschwelligen, anwaltlichen Beratungsangbot zu helfen.

Zur Erfüllung dieses Zwecks übernimmt die RAS
  • die Organisation unentgeltlicher anwaltlicher Rechtsberatung in Beratungsstellen vor Ort,
  • die Praxisberatung und Fortbildung von Sozialarbeitern auf dem Gebiet des Sozialhilferechts,
  • die Vermitllung zwischen Hilfebedürftigen und Trägern der Sozialhilfe.

Die RAS möchte durch ihrer Tätigkeit - in enger Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden - das auf diesem Gebiet bestehende Beratungsdefizit ausgleichen. Welches große Bedürfnis hier besteht, zeigt sehr anschaulich die vor kurzem veröffentlichte Erklärung von Justitiaren der Caritas und Diakonie über die zunehmende rechtswidrige Vorenthaltung von Sozialleistungen durch die Sozialbehörden auf Kosten der Armen.