Wer wir sind |
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Die Rechtsambulanz Sozialhilfe (RAS) wurde im Juli 2003 von 11 Richtern, Rechtsanwälten und Mitarbeitern von Wohlfahrtsverbänden gegründet. Sie ist im Vereinsregister eingetragen und vom Finanzamt für Körperschaften als mildtätige Körperschaft i.S. der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) anerkannt. Die Rechtsambulanz Sozialhilfe wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geleitet. Er setzt sich wie folgt zusammen:
Die RAS hat nach ihrer Satzung den Zweck, einkommensschwachen Menschen bei sozialhilferechtlichen Problemen mit einem sozialarbeitsgestützten, niedrigschwelligen, anwaltlichen Beratungsangbot zu helfen. Zur Erfüllung dieses Zwecks übernimmt die RAS
Die RAS möchte durch ihrer Tätigkeit - in enger Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden - das auf diesem Gebiet bestehende Beratungsdefizit ausgleichen. Welches große Bedürfnis hier besteht, zeigt sehr anschaulich die vor kurzem veröffentlichte Erklärung von Justitiaren der Caritas und Diakonie über die zunehmende rechtswidrige Vorenthaltung von Sozialleistungen durch die Sozialbehörden auf Kosten der Armen. |